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Wenn Arbeit und Urlaub verschmelzen

1. Juni 2025

Heute mal Home-Office unter Palmen? Wer mobil arbeiten kann, ist oft nur einen kleinen Schritt davon entfernt, den Arbeitsort für einige Zeit ganz an einen anderen Ort zu verlegen. Warum nicht den deutschen Winter gegen ein paar Monate Sonne im Süden tauschen – und dabei ganz normal weiterarbeiten? Warum nicht den Sommer am Meer verbringen und nach Feierabend noch Wellen reiten?

Die Workation – eine Mischung aus „Work“ und „Vacation“ vereint Reisen und Arbeiten. Und weil flexibles Arbeiten ohnehin für viele längst Alltag ist, ist das Arbeiten im Ausland der nächste logische Schritt – eigentlich. Doch obwohl die Nachfrage groß ist, bieten nur wenige Unternehmen Workations an.

Workation rechtssicher ermöglichen: Gar nicht so einfach

Privat verreisen, aber den Laptop mitnehmen und im Ausland wie gewohnt für den deutschen Arbeitgeber arbeiten: Ganz so einfach ist das nicht. In den USA etwa könntet ihr für so eine Aktion aktuell ziemlich großen Ärger bekommen. Aber über den großen Ozean müsst ihr gar nicht reisen, um auf Probleme zu stoßen.

Schon in Europa können Fragen auftauchen. Denn das Arbeitsrecht ist von Land zu Land unterschiedlich. Müssen Abgaben geleistet werden? Werden Vorgaben des Arbeitsschutzes eingehalten? Gelten vielleicht andere Regeln in Bezug auf die Arbeitszeiten oder Feiertage?

Immerhin: Innerhalb der EU gelten bis zu einer gewissen Workation-Dauer normalerweise die arbeitsrechtlichen Regelungen des Staates, in dem die Arbeit gewöhnlich verrichtet wird. Doch es gibt Ausnahmen. Und theoretisch können Unternehmen und Mitarbeitende im Ausland sogar steuerpflichtig werden.

Weil der Wunsch nach Workations noch relativ neu ist, sind auch die Regelungen – anders als z. B. beim Work & Travel – noch nicht standardisiert. Und so müssen sich Arbeitgeber, die diese Form des flexiblen Arbeitens anbieten möchten, durch ein Dickicht aus arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen kämpfen.

Das ist zwar nicht unmöglich. Aber, auch kein Wunder: Es schreckt viele ab. Dabei steckt in Workations viel Potenzial für Mitarbeitende und Unternehmen.

So profitieren Unternehmen von Workations

Für Mitarbeitende liegen die Vorteile einer Workation recht klar auf der Hand: Sie können länger reisen, ohne dabei die Sicherheit ihres Jobs und ihres Einkommens aufzugeben. Wer ohnehin viel mobil arbeitet, braucht in der Regel nicht mehr als einen Laptop und eine stabile Internetverbindung, um die Arbeit ohne Qualitätseinbußen weiterzuführen. Größere Einschränkungen sind nicht zu befürchten, wenn auch auf Zeit der persönliche Kontakt zum eigenen Team eingeschränkt ist.

Eine Workation kann aber auch Kreativität, Motivation und Zufriedenheit stärken, die Eigenverantwortung und das gegenseitige Vertrauen beflügeln, kulturelle Kompetenzen und Sprachkenntnisse erweitern. Und hier profitieren wiederum Arbeitgeber: Zufriedene Mitarbeiter sind treue Mitarbeiter, und sie sind auch leistungsfähiger. Und vor allem jüngere Menschen wünschen sich laut einer von der Unternehmensberatung PwC in Auftrag gegebenen Untersuchung die Möglichkeit einer Workation: Bei den unter 40-Jährigen sind es 80 Prozent. Ein klares Ass im Kampf um Nachwuchs und Talente.

Eine Workation ist nicht die einzige Möglichkeit, im Ausland zu arbeiten. Rechtlich gesehen unterscheidet sie sich aber maßgeblich von vielen anderen Angeboten: Das Work & Travel richtet sich an Menschen ohne Festanstellung, es wird außerhalb der EU ein Working Holiday-Visum benötigt und Visumsinhaber werden von Firmen am Reiseziel eingestellt. Auch beim grenzüberschreitenden Pendeln sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Ausland angestellt.

Dienstreisen hingegen führen Mitarbeitende nur kurz ins Ausland. Das gilt in vielen Fällen auch bei Workations. Dauern sie nicht länger als 183 Tage und wird der Lohn nicht von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlt, bleiben Mitarbeitende in Deutschland einkommenssteuerpflichtig. Insbesondere bei Beschäftigten in Führungspositionen kann eine Workation aber als Gründung einer Betriebsstätte im Ausland betrachtet werden – das wiederum würde eine Steuerpflicht des deutschen Unternehmens im Ausland mit sich bringen.

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